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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffsdefinitionen

Beherberger:

Blue Passion S.L. (Unternehmergeschäft der Unterkunft 5 Elementos).

 

Gast:

Eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die gemeinsam mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienmitglieder, Freunde etc.).

Vertragspartner:

Eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

Konsument und Unternehmer:

Die Begriffe sind im Sinne der jeweils geltenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen zu verstehen.

 

Beherbergungsvertrag:

Eine Reservierung über die Internetseite oder auf anderem Wege gilt zunächst lediglich als unverbindliche Reservierung. Der Beherbergungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Beherberger die Bestellung des Vertragspartners schriftlich per E-Mail bestätigt und die vom Beherberger geforderte Anzahlung vollständig eingegangen ist. Erst mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung zu einer rechtsverbindlichen Buchung. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag ausdrücklich unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall weist der Beherberger den Vertragspartner vor Annahme der Bestellung auf die Anzahlungspflicht hin. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag erst mit dem Zugang der Einverständniserklärung und dem Eingang der Anzahlung beim Beherberger zustande. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage vor Beginn der Beherbergung zu leisten (maßgeblich ist der Zahlungseingang). Die Kosten für die Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Die Anzahlung wird auf das vereinbarte Gesamtentgelt angerechnet.

Beginn und Ende der Beherbergung:

Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume – sofern der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet – ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Die gemieteten Räume sind am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Erfolgt die Räumung nicht fristgerecht, ist der Beherberger berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Beherberger:

Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherberger den Vertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung auflösen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühren:

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertragspartner den Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung auflösen. Außerhalb dieses Zeitraums ist unbeschadet eines fehlenden gesetzlichen Widerrufsrechts ein Rücktritt nur gegen Zahlung folgender Stornogebühren möglich: - bis 1 Monat vor Ankunft: 40 % des Gesamtpreises - bis 1 Woche vor Ankunft: 70 % des Gesamtpreises - in der letzten Woche vor Ankunft: 90 % des Gesamtpreises

 

 

Beistellung einer Ersatzunterkunft:

Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) auf dem Grundstück zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung liegt z. B. vor, wenn die gebuchte Wohneinheit unbenutzbar geworden ist, bereits anwesende Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder dringende betriebliche Maßnahmen diesen Schritt erfordern. Etwaige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Beherbergers.

Rechte des Vertragspartners:

Mit Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der allgemein zugänglichen Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes auf dem Gelände sowie auf die übliche Bedienung.

Pflichten des Vertragspartners:

Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens bei Anreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Nebenkosten (z. B. zusätzliche Leistungen) sowie gesetzlicher Umsatzsteuer (IGIC) zu bezahlen. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel, trägt der Vertragspartner alle damit verbundenen Kosten. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die er, seine Gäste oder Begleitpersonen im Zusammenhang mit der Nutzung der Wohneinheiten und des Grundstücks verursachen.

Rechte des Beherbergers:

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des geschuldeten Entgelts oder gerät er damit in Verzug, steht dem Beherberger ein gesetzliches Zurückbehaltungs- und Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Vertragspartners zu.

 

Pflichten des Beherbergers:

Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in dem dem Betrieb entsprechenden Standard zu erbringen. Sonderleistungen (z. B. Nutzung von Sauna, Whirlpool, Verleihausrüstung etc.) sind gesondert zu vergüten, wenn sie nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen sind.

Haftung des Beherbergers:

Der Beherberger haftet nicht für vom Vertragspartner eingebrachte Sachen, es sei denn, er hat diese ausdrücklich zur Verwahrung übernommen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Unternehmern entfällt auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit.

 

Tierhaltung:

Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthaltes besteht nicht. Erfolgt eine rechtzeitige Anfrage, kann der Beherberger einer Verlängerung zustimmen.

Verlängerung der Beherbergung:

Die Mitnahme von Tieren auf das Grundstück bedarf der vorherigen Zustimmung des Beherbergers und kann mit einer gesonderten Vergütung verbunden sein. Der Vertragspartner is verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung des Tieres auf dem Gelände zu sorgen und eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung:

Der Beherbergungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Reist der Vertragspartner vorzeitig aus seiner Wohneinheit ab, ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen (z. B. grobes Fehlverhalten, Verletzung der Hausordnung auf dem Gelände, Zahlungsverzug, höhere Gewalt).

 

Erkrankung oder Tod des Gastes:

Erkrankt ein Gast während des Aufenthaltes, sorgt der Beherberger auf Wunsch oder im Notfall für ärztliche Betreuung. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Gast.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl:

Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergers. Gerichtsstand im Unternehmergeschäft ist Hamburg.

Sonstiges:

Der Beherberger is berechtigt, eigene Forderungen mit Forderungen des Vertragspartners aufzurechnen. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

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